Strategic planning manager

Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung)

siehe Beschreibung
Austria, Wien
Full-time
Contract to hire
Date: 2/3/2026
Contact Employer

Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Das Bundesministerium... 1 Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) Wertigkeit/Einstufung: A1/5 bzw v1/4 Dienststelle: BFA Dienstort: Wien Vertragsart: Unbefristet Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich Ende der Bewerbungsfrist: 04.03.2026 Monatsentgelt/bezug: A1/5 € 4.299,40 brutto bzw. v1/4 € 3.716,00 brutto Referenzcode: BMI-26-0183 Aufgaben und Tätigkeiten Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu: 1. Unterstützung BFA Vizedirektor/in - Fachliche Begleitung, Anleitung und Monitoring von besonderen Individualverfahren und Verfahrenskonstellationen - Fachlich fundierte Beratung und Unterstützung im Bereich der operativen Angelegenheiten - Sicherstellung der Umsetzung der vorgegebenen Ziele - Aufbereitung von Unterlagen, insbesondere die - Unterstützung bei Strategieentwicklung und -Umsetzung im Vollzugsbereich Rückkehr und Dokumentenbeschaffung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl - Unterstützung bei Strategieentwicklung und -Umsetzung Internationaler Beziehungen im operativen Bereich sowie die Kontaktpflege in den Tätigkeitsfeldern des BFA 2. Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung - Leitung der Abteilung - Koordination mit punktueller Betreuung von Schnittstellen zu Frontex in spezifischen Aufgabenfeldern und Netzwerken (JCP/Joint Cooperation Plattform, IRMA/Integreated Readmission Management Application, DCP/Direct Contact Point) - Entwicklung von Konzepten sowie Koordinierung und Gewährleistung eines effektiven Vollzugs der freiwilligen oder nicht freiwilligen Rückkehr - Unterstützung von Drittstaatsangehörigen bei der freiwilligen Rückkehr sowie Mitwirkung bei der Aufnahme in Reintegrationsprojekte entsprechend der Neuregelung des FrÄG 2015 - Förderung und Pflege von Kontakten und Kooperationen zu Frontex und zu internationalen Organisationen (etwa: IOM, UNHCR, ICMPD, Europarat, Frontex), - Förderung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ressort- und BFA-Strategien zu einem einheitlichen europäischen Asylsystem und grundsätzlichen Angelegenheiten des EU-Migrationsbereiches Erfordernisse Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen: a) die österreichische Staatsbürgerschaft; b) Erfüllung der allgemeinen und besonderen Ernennungsvoraussetzung für die Verwendungsgruppe A1 bzw. Erfüllung der entsprechenden Aufnahmeerfordernisse gemäß dem Vertragsbedienstetengesetz für die Verwendungsgruppe v1; c) ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, der internationalen Beziehungen, Public Management oder eines vergleichbaren Studiums; d) die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Klassifizierungsstufe "streng geheim") nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen. Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Kontaktinformation Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und Bewerbungsgesuch an das "Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/B/8, Herrengasse 7, 1010 Wien" oder (bevorzugt) per E-Mail an zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 04.03.2026 eingelangt sind. weitere Informationen erhalten sie unter www.jobboerse.gv.at Das Mindestentgelt für die Stelle als Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) beträgt 3.716,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

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