Prosecutor

Leitung der Abteilung II/DSN/N4

Bundesministerium für Inneres
Austria, Wien oder
Full-time
Contract to hire
Date: 1/27/2026
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1 Leitung der Abteilung II/DSN/N4 (Informationsmanagement, Strategische Prävention und Analyse) in der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres Aufgaben und Tätigkeiten Mit der Leitung der Abteilung II/DSN/N4 und Unterstützung des/der stv. Direktor/in Nachrichtendienst (ND) bei der Erreichung der Ziele, insbesondere durch selbstständige und eigenverantwortliche Besorgung sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden: º Mitwirkung an der strategischen Ausrichtung des Nachrichtendienstes und operative Aufgabenerfüllung des Nachrichtendienstes zur Erreichung des gesetzmäßigen Zustandes im Nachrichtendienst (SNG); º Sicherstellung und Mitwirkung an der Zielerreichung des Verfassungsschutzes; º Schulungsangelegenheiten im Aufgabenbereich; º Mitwirkung in der Prozess- und Schnittstellenentwicklung der DSN; º Stakeholdermanagement im Aufgabenbereich; º Mitwirkung in der Ressourcenplanung und im Ressourceneinsatz der DSN; º Implementierung und Entwicklung von Auswertungs- und Analyseprozessen der DSN und ständiger Lageüberblick im Nachrichtendienst; º Produktion und Entwicklung von Lageberichten und Informationsdokumenten im Nachrichtendienst; Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6 mindestens € 4.505,00; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen. Erfordernisse Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen: a) die österreichische Staatsbürgerschaft; b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG); c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 mit nachzuweisenden Inhalten der Studienrichtungen Recht (z.B. Rechtwissenschaften, Wirtschaftsrecht), Wirtschaft (z.B. Unternehmensführung, Wirtschaftslehre), Soziales (z.B. Internationale Beziehungen, Politik) oder Sicherheit und Verwaltung (z.B. Strategisches Sicherheitsmanagement) und im Sinne des § 2 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes; d) Einwilligung in die Durchführung der Vertrauenswürdigkeitsprüfung und der Sicherheitsüberprüfung der Stufe "Streng geheim" sowie das Bestehen derselben. Kontaktinformation Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an   zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 27. Februar 2026 eingelangt sind. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet. Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen. weitere Informationen erhalten s...

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