1 Hochschullehrperson PH1/Vertragshochschullehrperson ph1 - Ganztagspädagogik Aufgaben und Tätigkeiten Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979: * Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischen Lernumgebungen) sowie Prüfungen (Aus-, Fort- und Weiterbildung) im ausgeschriebenen Bereich * Wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung im ausgeschriebenen Bereich * Beratung von Studierenden, insbesondere Betreuung bei der Abfassung von Bachelor- und Masterarbeiten * Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Evaluierung und Qualitätssicherung * Mitarbeit an der Entwicklung von Bildungsangeboten (Aus-, Fort- und Weiterbildung) im ausgeschriebenen Bereich * Begleitung von Schulentwicklungsprozessen Die*der Stelleninhaber*in vertritt die sozial- und bildungswissenschaftliche Lehre und Forschung im Bereich Schulpädagogik und allgemeine Didaktik mit dem Schwerpunkt ganztägige Bildung/ Ganztagspädagogik (keine Einschränkung auf Schultypen und Schulformen, Interesse an Elementarpädagogik ebenso erwünscht). Die Bereitschaft zur engen Abstimmung mit dem Rektorat wird vorausgesetzt. Erfordernisse Die besonderen Erfordernisse für die Entlohnungsgruppe ph1 ergeben sich aus § 48e VBG i.V. m. Z 22a der Anlage 1 BDG 1979 i.d.g.F. Im Bewerbungsschreiben ist die Erfüllung der folgenden besonderen Erfordernisse im Detail aufgelistet anzuführen und die entsprechenden Nachweise der Bewerbung beizulegen: 1) Eine abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) ODER 2) die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse: a) Erwerb eines Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung, b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine Verwendung als Universitätslehrer*in anzurechnen ist, c) wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in national oder international anerkannten wissenschaftlichen Fachmedien, deren Vorliegen mittels vorhergehender Qualitätsprüfung durch das Rektorat mit datierter Bestätigung festzustellen ist, oder durch gemäß einem Gutachten von Expertinnen und Experten gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen. In beiden Fällen sind eine Publikationsliste und drei der Ausschreibung entsprechende einschlägige Publikationen der Bewerbung beizulegen. Lebensweltlich mehrsprachige Personen, solche mit Migrations- oder Fluchterfahrung oder extensiver Auslandserfahrung werden ermuntert, sich zu bewerben. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Bewerbungsgesuche haben, unter Angabe der Geschäftszahl, innerhalb der Bewerbungsfrist unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich online über die Jobbörse/Recruiting der Republik Österreich/Website "Karriere Öffentlicher Dienst" zu erfolgen (Einstieg für Bundesbedienstete in der Regel über das Serviceportal Bund). Bewerbungen, welche nicht über die Jobbörse der Republik Österreich einlangen, können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 20.04.2026 Der Bewerbung sind, neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten, geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Kontaktinformation Kontakt an der PH Wien: Pädagogische Hochschule Wien Abteilung Personal Grenzackerstraße 18 1100 Wien Kontakt bei technischen Fragen zur Jobbörse: +43 1 24 242-505999 weitere Information...