Die Marktgemeinde St. Martin im Innkreis schreibt gem. §§ 8-11 des Oö Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 - (Oö GDG 2002) idgF - folgenden Dienstposten geschlechtsneutral und öffentlich aus: 1 Pädagogische Fachkraft für die Nachmittagsbetreuung (m/w/d) GD 17.6, unbefristet, für ca. 22 Std/Woche Deine Aufgaben: * Du betreust und beaufsichtigst die Kinder ab Mittag und unterstützt sie in Ihrer Entwicklung * Du hilfst bei der Planung, Organisation und den Vorbereitungen für die Nachmittagsbetreuung * Du erledigst administrative Tätigkeiten * Du arbeitest mit Kollegen und der Einrichtungsleitung zusammen Womit du uns begeisterst: * Du bist reich an Erfahrung mit Kindern * Du hast einen Abschluss als Sozial-, Elementar-, Hortpädagog_in oder Lehrer_in * Flexibilität und Belastbarkeit zeichnen dich aus * Du bist eigenständig und zuverlässig * Du hast sehr gute Deutschkenntnisse und kannst gut organisieren Was wir bieten: * Interessanter und sicherer Arbeitsplatz * Umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote * Attraktive Pflichtversicherung bei der Kranken und Unfallfürsorge für Oö Gemeinde (KFG) * Angenehmes Betriebsklima in einem kollegialen und wertschätzenden Team mit laufenden gemeinsamen Unternehmungen * Die Entlohnung erfolgt auf Basis des Oö GDG 2002 idgF nach GD 17, mindestens € 2.931,80 brutto bei Vollzeit, je nach Vordienstzeiten Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: * Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates * Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben * Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreien Leumund * Für männliche Bewerber: Nachweis über den absolvierten Präsenz- bzw. Zivildienst oder Nachweis der Befreiung Die Bewerbung muss schriftlich bis spätestens Freitag, 20.03.2026, 12 Uhr bei der Marktgemeinde St. Martin i.I. unter einlangen. Erforderliche Unterlagen: * Lebenslauf inkl. aktuellem Foto * Geburtsurkunde * Staatsbürgerschaftsnachweis * Strafregisterauszug + Kinder und Jugend * Versicherungsdatenauszug ÖGK * Zeugnisse, Bewerbungsbogen und Ausbildungsnachweise Auswahlverfahren: Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Oö GDG 2002 idgF. Die Marktgemeinde behält sich vor, Vorstellungsgespräche zur führen, leistet jedoch für die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Kosten keinen Ersatz. Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Frau Alexandra Demuth (Telefon: +43 7751/8255-111) gerne zur Verfügung Marktgemeinde St. Martin im Innkreis Diesseits 184, 4973 St. Martin im Innkreis E-Mail: Tel.:07751/8255 Das Mindestentgelt für die Stelle als Pädagogische Fachkraft für die Nachmittagsbetreuung (m/w/d) beträgt 2.931,80 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.