Marktgemeindeamt Hallstatt Pol.Bez. Gmunden, Land OÖ. Stellenausschreibung Gemäß § 8 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001, LGBl Nr. 48/2001 i.d.g.F., in Verbindung mit § 3 des Oö. Landesvertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994 i.d.g.F. schreibt die Marktgemeinde Hallstatt folgenden Dienstposten aus: 1 Mitarbeiter_in im Verwaltungsdienst (Bürgerservice) Dienstverhältnis: Beschäftigungsausmaß mit 20 Wochenstunden Beschäftigungsbeginn: ehestmöglich Frist für die Bewerbung: 27.02.2026 Entlohnung: Funktionslaufbahn GD 20.3 OÖ. Gemeindeeinreihungsverordnung Aufgabenbereiche: * Mitarbeiter_in im Verwaltungsdienst, insbesondere im Bürgerservice Voraussetzungen: * Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-BürgerIn * Einwandfreies Vorleben * Volle Handlungsfähigkeit * Fachliche und gesundheitliche Eignung * Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern) * Führerschein der Klasse B (erwünscht) Besondere unbedingte Anstellungserfordernisse * Lehrabschluss bevorzugt im Lehrberuf (Verwaltungsassist_in, Bürokaufmann/-frau, bzw. artverwandtem Beruf oder entsprechende Schulausbildung wie z.B. Handelsschule oder Handelsakademie, HTL * Selbstständige, verlässliche und strukturierte Arbeitsweise * Gute Ausdrucksweise in Schrift und Sprache * Ablegung der in der OÖ. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 sowie im OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzt 2002 vorgesehenen Dienstausbildung, innerhalb der gesetzlichen Fristen: Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen: * Gute Kenntnisse im EDV-Bereich (zumindest MS-Office-Programme) * Motivationskraft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Bereitschaft zu Mehrleistungen * Freundliches Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürger Unser Angebot: * Eine sichere Arbeitsstelle mit interessanter, abwechslungsreicher Arbeit * Funktionsbezogener Gehalt (GD20) * Gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Das Auswahl- bzw. Objektivierungsverfahren erfolgt gemäß den BEestimmungen des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. sowie des OÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2001 (idgF) Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann laden wir Sie ein, Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens Freitag, 27.02.2026, 12:00 Uhr entweder persönlich, postalisch oder per Mail an die Marktgemeinde Hallstatt, Seestraße 158, 4830 Hallstatt oder per Mail an den Amtsleiter, Herrn Franz Höll, einzubringen. Für Rückfragen zur Bewerbung und zur Vereinbarung eines Gesprächstermines steht Ihnen AL Frank Höll unter der Tel. Nr. 06134/8255-11 gerne zur Verfügung Der Bürgermeister Alexander Scheutz Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.