Das Hotel Alpenland wurde im Jahr 1956 erbaut und steht nun bereits in zweiter Generation unter der Leitung der Familie Fender und der Familie Kieler. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern schaffen wir diese typische familiäre, persönliche und entspannte Atmosphäre, welche von unseren Stammgästen schon seit Jahren so geschätzt wird. Unsere Mitarbeiter sind ein wichtiger und gleichrangiger Teil im Goldenen Dreieck, welches sich aus Gästen, Mitarbeitern und Unternehmerfamilie zusammen setzt. Sie vereinen Fachwissen und Kompetenz mit natürlicher Freundlichkeit und Begeisterung im Umgang mit unseren Gästen. Nur so gelingt es, die vielen Kleinigkeiten, die das Alpenland ausmachen, ständig um neue Facetten zu bereichern. Wir pflegen ein ausgezeichnetes partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Mitarbeitern. Sie ein Mensch, der in einem engagierten Team mit Herz und Verstand Besonderes leisten möchte? Unser Service-Team sucht einen motivierten Kellner/-in wie Sie, der viel Freude an seinem Beruf zeigt. Wichtig ist uns ein gepflegtes Service, sowie Mitarbeiter, die mit offener und freundlicher Art auf die Wünsche der Gäste eingehen. Sie sind ein ganz wichtiger Ansprechpartner für den Gast. Bei Fragen aller Art wenden sich unsere Gäste an sie. Zur Unterstützung suchen wir nun ab sofort bis zum 30.04.2026 1 Chef de rang (m./w./x.) IHR AUFGABENBEREICH: - fachgerechte Gästeberatung - Qualitätssicherung aller Serviceabläufe auf der zugeteilten Station - Getränke- und Speiseservice - Weinberatung WAS BRINGEN SIE MIT: - abgeschlossene Ausbildung oder vergleichbare Ausbildung wünschenswert - entsprechende Berufserfahrung - Führungsqualitäten - Freude an der Arbeit im Gastgewerbe IHRE ARBEITSZEIT: - 40 Stunden / Woche - 5 Tage-Woche WIR BIETEN IHNEN: - Verpflegung kostenlos - Unterkunft (EZ mit DU/WC/TV) IHR KONTAKT: Bewerbungen ausschließlich schriftlich z.H. Frau Cornelia Kieler unter Hotel Alpenland **** Kressbrunnenweg 6 6456 Obergurgl Das Mindestentgelt für die Stelle als Chef de rang (m./w./x.) beträgt 2.100,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.