Tax clerk

Qualifizierte/r Sachbearbeiter*in für Gemeindesteuern, Gebühren und Abgaben

siehe Beschreibung
Austria
Full-time
Contract to hire
Date: 11/3/2025
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Zeit für... deine Bewerbung! ARBEITEN FÜR UNSERE LEBENNSWERTE STADT! Zahlen bringen dich nicht aus der Ruhe, du behältst den Überblick bei Zahlungseingängen und im Gebühren-Dschungel? Du kommunizierst gerne und souverän mit unterschiedlichen Fachbereichen? Dann freuen wir uns auf deine Unterstützung in unserem Team in der Finanzverwaltung! 1 Qualifizierte/r Sachbearbeiter*in für Gemeindesteuern, Gebühren und Abgaben im Ausmaß von 40 Wochenstunden Dienstort: Stadtamt Enns, Hauptplatz 11 Funktionslaufbahn: GD17/mind. € 2.931,80 brutto Dienstantritt: ab sofort Dienstverhältnis: Vertragsbedienstetenverhältnis WAS WIR BIETEN: * Flexible Arbeitszeiten und gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben * Krisensicherer Arbeitsplatz mit Zukunft * Ausgezeichnete Pflichtversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG) * Fortbildungsmöglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung * Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem dynamischen Team * Moderne IT-Ausstattung, klimatisierte Büroräume DEINE AUFGABEN: * Verwaltung von Gemeindeabgaben, Gebühren und Steuern * Vorschreibungen und Zahlungsüberwachung * Mitwirkung bei Verordnungen im Gemeindebereich * Ermittlungsverfahren und Bescheiderstellung im Bereich der Fachaufgaben * Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen DEIN PROFIL: * Niveau einer/eines Hauptschulabsolvent*in; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; Abschluss einer berufsbildenden kaufmännischen höheren Schule * Kommunikationsstärke * Konfl iktlösungsfähigkeit, soziale Kompetenz * Selbständige Arbeitsweise und Genauigkeit * Teamfähigkeit, Kundenorientiertheit * Besitz der österreichischen bzw. EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft Wir freuen uns auf deine Bewerbung unter: Bewerbungen werden bis 21.11.2025 berücksichtigt Noch Fragen? Dann melde dich bei Petra Rohregger, BA Tel.: +43/7223/821 81-134 E-Mail: Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.

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