Das Erholungszentrum Stockerau sucht ab sofort für die Freibadsaison 2025 1 Bademeister/in Beckenaufseher / Beckenaufseherin mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden bei der Stadtgemeinde Stockerau mit Dienstort Pestalozzigasse 1a, 2000 Stockerau, zur Besetzung. Zu Ihren Aufgaben zählen: º Aufsicht der Gäste º Wartung und Instandhaltung der Anlagen º Überwachung der Einhaltung diverser Vorschriften (Badeordnung etc.) º Erste-Hilfe-Leistung im Bedarfsfall Erfordernisse für die Bewerbung um diesen Dienstposten sind: 1) die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt 2) das vollendete 18. Lebensjahr 3) gute Deutschkenntnisse 4) Erste Hilfe Kurs bzw. Bereitschaft, diesen zu absolvieren 5) Retter- oder Helferschein bzw. Bereitschaft, diesen zu absolvieren 6) Ausbildung zum Bademeisterin / zum Bademeister bzw. Bereitschaft diese zu absolvieren 7) Führerschein B 8) fachliche, persönliche und soziale Kompetenz 9) Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein 10) Engagement und Flexibilität 11) Belastbarkeit und Verlässlichkeit 12) Wechsel- und Rufbereitschaftsdienste 13) Unbescholtenheit Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBI. Nr. 15/2024, Anwendung. Bewerbungen sind an die Stadtgemeinde Stockerau, Josef-Wolfik-Straße 1, 2000 Stockerau, einzureichen oder vorzugsweise elektronisch richten. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Zwecks Vorabbeurteilung der anrechenbaren Berufserfahrung ist eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der bisherigen (einschlägigen) Berufstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen wünschenswert. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.