Stellenbeschreibung
Dauerhafte Festanstellung als Facharzt (m/w/d) in oberärztlicher Funktion in einer psychosomatischen Rehabilitationsfachklinik in Ostwestfalen-Lippe, Nähe Minden. Tagesdienst von 8:00 bis 16:30 Uhr, dazu Rufbereitschaft bzw. Hintergrunddienste. Der Facharzt leitet ein multiprofessionelles Behandlungsteam, supervidiert die Assistenzärzte und arbeitet in der Leitungsrunde mit.
Arbeitgeber
Größere psychosomatische Rehabilitationsfachklinik eines großen Klinikträgers. Behandlung in multiprofessionellen Teams.
Arbeitsort
32xxx, Minden, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Stellenart
Tagesdienst, Rufbereitschaftsdienst, Festanstellung, Vollzeit
Beschäftigungsform
Dauerhafte Festanstellung direkt bei der Klinik mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Arbeitszeiten
Tagesdienst von 8:00 bis 16:30 Uhr; Rufbereitschaft bzw. Hintergrunddienste. Flexible Arbeitszeitmodelle möglich.
Vergütung
ab 11.500,- Euro monatlich
Qualifikation
Facharzt (m/w/d) für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Alternativ Facharzt (m/w/d) für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin, jeweils mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie. In Deutschland anerkannte Approbation. Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau. Berufserfahrung in der Psychosomatik wünschenswert. Empathie, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein.
Aufgaben
Leitung eines multiprofessionellen Behandlungsteams, Supervision der Assistenzärzte, Mitarbeit in der Leitungsrunde, regelmäßige Visiten, Verantwortung für die medizinischen Abschlussberichte nach den Vorgaben der Kostenträger, Projektarbeit, Hintergrunddienste
Leistungen
Unbefristeter Arbeitsvertrag, Vergütung ab 11.500 Euro monatlich, flexible Arbeitszeitmodelle möglich, individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Mitarbeitervorteile (Corporate Benefits), strukturierte Einarbeitung mit persönlicher Ansprechperson. Ein Zimmer kann im Bedarfsfall befristet angemietet werden. Verpflegung zu Mitarbeiterkonditionen. Berufshaftpflicht über den Arbeitgeber
Weitere Informationen
Ein Nachweis Ihrer Masernimmunität ist erforderlich, wenn Sie nach dem 01.01.1971 geboren sind