Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter:in (m/w/d/x) (Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in)
Beschäftigung erfolgt nach § 73 SächsHSG, der Umfang der übertragenen Lehraufgaben regelt sich nach der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO)
Lehre und wissenschaftliche Qualifizierung, akademische Selbstverwaltung
Voraussetzungen: