Betreuungskraft (m/w/d) gem. §43b, §53c, §87b. Ab 01.09.2026 Bezahlung nachTVöD (Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in)
Menschen in Notlagen zu helfen, ist der Kern unserer Aufgabe. Eine Aufgabe, die Verantwortung mit sich bringt und Gestaltungsfreiräume lässt. Und somit der eigenen Arbeit eine Bedeutung gibt.
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