Stellenausschreibung des Sozialhilfeverbandes Braunau gemäß §§ 8 und 9 Gemeinde- Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 vom 20.04.2026: Beim Sozialhilfeverband Braunau ist im Bezirksseniorenzentrum BRAUNAU ehestmöglich folgender Dienstposten zu besetzen: 1 Hilfskraft/Servicekraft (m/w/d), Teilzeit oder Vollzeit Entlohnung: Funktionslaufbahn GD 25 gem. der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002 i.d.g.F. (entspricht mindestens brutto € 2.398,60 bei einer 40-h Woche) Aufgabengebiet: - Erledigung von pflegerischen Nebentätigkeiten (Betten überziehen, kümmern um die Teeküchen, etc.); - Servieren der Mahlzeiten; - Gewissenhafter Einsatz der Geräte und Produkte nach den gegebenen Erfordernissen mit der damit verbundenen Pflege und Reinigung der zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte. - Rasches Reagieren auf aktuelle Reinigungsanforderungen sowie sofortige Meldung aller Beschädigungen an die Heimleitung. - Rechtzeitiges Ausfassen von Material und Arbeitsbehelfen. - Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung. Allgemeine und besondere Aufnahmevoraussetzungen: - die Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR Bürger - die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung - gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst Auswahlverfahren für den angeführten Dienstposten: - Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen Gründen - Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen - Vorstellungsgespräch in der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Braunau - Objektivierung durch den Personalbeirat Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Braunau. Bewerbungen sind schriftlich bis 05.05.2026 samt den erforderlichen Unterlagen (Tabellarischer Lebenslauf mit Foto, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Zeugnisse usw. in Kopie) bei der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Braunau, Hammersteinplatz 1, 5280 Braunau, oder unter einzubringen. Bewerbungen, die später einlangen, finden keine Berücksichtigung mehr. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Frau Mag. Karin Altmüller (0664/6007260346) beim Sozialhilfeverband Braunau zur Verfügung. Für den Obmann: Mag. Karin Altmüller, Geschäftsführerin SHV Braunau Das Mindestentgelt für die Stelle als Hilfskraft/Servicekraft (m/w/d), Teilzeit oder Vollzeit beträgt 2.398,60 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.