Das Tauernklinikum ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein. In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander - Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig. 1 REINIGUNGSKRAFT (m/w/d) >> Standort Mittersill >> Vollzeit >> ab sofort, 40 Wochenstunden WAS SIE ERWARTET: >Reinigung sämtlicher Räumlichkeiten in der Klinik, z.B. Patient:innenzimmer, Verwaltungsbüros, etc. >Einhaltung und Umsetzung der Hygienestandards eines Krankenhauses >Diensteinteilung im Rahmen Ihrer vereinbarten Arbeitsstunden, von Montag bis Sonntag mit flexiblen Arbeitszeiten WAS SIE MITBRINGEN: >Erfahrung in der Reinigung von Vorteil >Verlässlichkeit und genaue Arbeitsweise >Gute Deutschkenntnisse erwünscht >Hohe Eigenmotivation, Freundlichkeit >Freude an Teamarbeit WAS WIR BIETEN: >Umfassende Einschulung in Ihre Tätigkeit >Ein offenes, freundliches und kollegiales Umfeld >Einen krisensicheren Arbeitsplatz BENEFITS * Vergünstigungen * Betriebliche Gesundheitsförderung * geregelte Arbeitszeiten * Onboarding * Anreise Bewerbungen direkt unter diesem Link: https://jobs.tauernklinikum.at/Login/235084 Tauernkliniken GmbH Paracelsusstraße 8, 5700 Zell am See T +43 (0)5 0272-0 https://www.tauernklinikum.at Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.