Furniture cleaner

Reinigungskraft in der zentralen Gebäudereinigung

siehe Beschreibung
Austria
Part-time
Contract to hire
Date: 3/28/2026
Contact Employer

Krems gilt als zukunftsfähigste Stadt Österreichs und will bis 2030 zur lebenswertesten Kleinstadt im gesamten Donauraum werden. Der Magistrat der Stadt Krems spielt dabei eine wichtige Rolle. Wir sorgen mit unseren rund 450 Beschäftigten dafür, dass die behördlichen Aufgaben für Kremser Bürger:innen zügig erledigt werden. Wir halten die technische Infrastruktur der Stadt in Schuss und betreiben Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. #wirsindstadt Wir suchen: 1 Reinigungskraft in der zentralen Gebäudereinigung für 25 Wochenstunden  #wirsindstadt Ihre Aufgaben: * Reinigung in diversen Amtshäusern, städtischen Objekten (Museum, Musikschule, Bestattung, öffentliche WC-Anlagen) und städtischen Schulen * Reinigung von Sanitärräumen * Raumpflege in Schulen Unsere Anforderungen: * Reinigungskenntnisse von Vorteil * Deutschkenntnisse * Zeitliche und örtliche Flexibilität * Verlässlichkeit und Genauigkeit * Freude am Umgang mit Menschen * Hohe Teamfähigkeit * Lern- und Einsatzbereitschaft * Führerschein B (ggf. Erreichbarkeit der Außenstellen) * Dienstzeit von Montag bis Freitag (laut Dienstplan) * Wohnort in Krems bzw. Nähe Krems von Vorteil Wir bieten: * Verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten * Zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst * Bezahlte Mittagspause (Dienstzeitregelung) * Wertschätzendes Betriebsklima und kollegiale Zusammenarbeit * Die Stelle ist in der Verwendungsgruppe A1 (Verwendungszweig - Hilfsdienst) des NÖ Gemeindebedienstetengesetzes (NÖ GBedG 2025) ausgeschrieben. Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf bis spätestens 27.03.2026 oder online über unser Bewerbungsformular unter https://www.krems.at/bewerbung. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Amtsleiter Herr Varga Herbert unter 02732/801-240 gerne zur Verfügung. www.krems.at Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.

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