Die Sonnentherme Lutzmannsburg Frankenau ist Europas führende Baby- & Kleinkindertherme. Unser größter Ansporn ist den Familien ihren Urlaub zur schönsten Zeit werden zu lassen. Unsere Mitarbeiter besitzen ein ausgeprägtes Interesse für die Tourismusbranche, denken service- und dienstleistungsorientiert und realisieren unsere hohen Qualitätsansprüche mit Freude und Kompetenz. Schüler, SommerpraktikanntInnen & SommerarbeiterInnen Du besuchst gerade eine Tourismusschule oder ähnliche Ausbildungsstätte und bist auf der Suche nach einem Pflichtpraktikumsplatz für den Sommer? Oder du möchtest nicht den ganzen Sommer nur auf der Couch verbringen, sondern die Zeit auch nützen, um Einblick in die Berufswelt zu erlangen und dir dein Taschengeld aufzubessern? Dann bist du bei uns richtig! Sommerarbeiter_in als Eventunterstützung im Lustspielhaus - geringfügigen Dienstverhältnis 8-10 Stunden pro Woche Zeitraum: Juli und/oder August 2026 2 Sommerarbeiter_in als Eventunterstützung im Lustspielhaus Deine Aufgaben: * Licht & Ton Einschalten * Ticketkontrolle und Einlass * Ansprechperson vor Ort für Künstler & Gäste Das zeichnet dich aus: * Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und gepflegtes Auftreten * Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft * 2 x Abenddienste pro Woche 19:00-23:00 Uhr, daher Mindestalter 18 Jahre * Bereitschaft für Wochenenddienste * sehr gute Deutschkenntnisse Was wir dir bieten: Wir bieten dir einen außergewöhnlichen, krisensicheren Arbeitsplatz in einem engagierten Team mit zahlreichen Sonderleistungen die du unter den Rubriken Work-Life Balance sowie zusätzliche Team Benefits auf der https://www.sonnentherme.at/karriere im Detail einsehen kannst. Kontakt/Ansprechpartner/Bewerbung: Wenn wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen. Sende diese bitte per E- Mail an: Sonnentherme Lutzmannsburg-Frankenau GmbH, Thermenplatz 1, A-7361 Lutzmannsburg, https://www.sonnentherme.at/ Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.