Die Marktgemeinde Leopoldsdorf sucht zur Verstärkung des Teams ab März 2026 1 Stützkraft (w/m/d) Beschäftigungsausmaß: Vollzeit (40 Stunden/Woche) Dienstverhältnis: befristet bis 04.09.2026 Aufgabenbereich: Unterstützung von Kindern in der Alltagsbewältigung Eine Stützkraft unterstützt und begleitet Kinder während der Zeit im Kindergarten. Wesentliche Zielsetzungen dieser Position sind die Unterstützung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen. Idealerweise bringen Sie mit * Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Kinderbetreuung * Abgeschlossene Schulausbildung * Ausbildung gemäß § 6 Abs. 7 und 8 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 und der Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern, LGBl. 5060/4 oder § 97 Abs. 11 NÖ Pflichtschulgesetz * Allgemeine Anstellungserfordernisse gemäß § 10 NÖ GBedG 2025 * Bei Männern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst * Selbständiges, strukturiertes Arbeiten und Engagement, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft * Belastbarkeit und freundliches, sicheres Auftreten * Ausgeprägte soziale Kompetenzen, Flexibilität, Geduld und Empathie * Serviceorientiertheit im Umgang mit Eltern * Freude und Erfahrung im Umgang und an der Zusammenarbeit mit Kindern * Sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur Konfliktbewältigung Ihr Aufgabenbereich umfasst * Unterstützung der Kinder bei alltäglichen Aufgaben * Unterstützung bei der Umsetzung empfohlener therapeutischer Maßnahmen * Unterstützung der Kinder in der Selbständigkeit * Kontaktherstellung und -pflege mit den Eltern Was wir Ihnen bieten * Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet * Krisensicherer Arbeitsplatz in einem motivierten Team * Täglicher Essenszuschuss Beschreibung der offenen Stelle * Stellenbezeichnung: Stützkraft * Tätigkeitsprofil: 7.1 * Verwendungszweig: Elementar- und sozialpädagogischer Dienst * Verwendung: Fachdienst * Verwendungsgruppe: P1 Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der jeweils geltenden Fassung, vorerst befristet auf die Dauer von maximal 6 Monaten. Die Befristung wird bei zufriedenstellender Dienstleistung bis zum 4. September 2026 verlängert. Die Angabe des Mindestentgelts entfällt, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe nicht zutreffen (gem. § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz). Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf inkl. Foto, Zeugnisse, Versicherungsdatenauszug) per E-Mail an Für weitere Fragen steht Ihnen die Amtsleiterin Fr. Reithofer zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 1. März 2026. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.