Zur Verstärkung für unser Team in der Gemeinde suchen wir zum sofortigen Eintritt eine_n 1 leitende_n Sachbearbeiter_in mit einem Beschäftigungsausmaß von 75% - 100% (30 - 40 Wochenstunden) ab sofort oder nach Vereinbarung mit der Option auf Übernahme der Bauamtsleitung. Ihr Aufgabengebiet umfasst mitunter * Beratung und Information über baurechtliche und raumordnungsrechtliche Grundlagen * Vorbereitung und Leitung von Bauverhandlungen * Bescheiderstellung * Überprüfung der Einreichunterlagen * selbstständiges Bearbeiten von Akten * Bauaktverwaltung und Anschlussgebührenverrechnung * Leitung und Führungsverantwortung im Bauamt Ihr Profil: * entsprechende fachliche Ausbildung auf Maturaniveau * sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in MS-Office * Team- und Kommunikationsfähigkeit * eigenständigen, zuverlässigen und serviceorientierten Arbeitsstil * Bereitschaft zur Fortbildung und Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen * Freude am Umgang mit Bürger/innen * abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst bei männlichen Bewerbern * österreichische Staatsbürgerschaft Wir bieten Ihnen: * langfristige Perspektive in einer öffentlichen Organisation und Aufstiegsmöglichkeiten * Arbeiten im Team * abwechslungsreiche Tätigkeit mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum * flexible Arbeitszeiten - Gleitzeitmodell * attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten * kostenloses Mittagessen und gesunde Jause * sechs Urlaubswochen ab dem 43. Lebensjahr * verschiedene Benefits bei diversen Einrichtungen * regelmäßige Team- und Firmenevents Die Entlohnung erfolgt nach den Vorgaben des Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz in der gültigen Fassung. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Mag. Thomas Rattensperger (Amtsleiter) unter der Telefonnummer 06547/8204-16 zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie an die Gemeinde Kaprun, Wilhelm-Fazokas-Straße 20a, 5710 Kaprun,. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.