S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G beim Stadtamt Laakirchen Gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wird folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben: 1 Leitung und Kindergartenpädagog_in in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Krabbelnest Steyrermühl) Dienstbeginn: ehestmöglich Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Entlohnung: Vertragsbediensteten-Gehaltsschema KBP (mind. € 3.786,20 brutto/Vollzeit) Befristung: vorerst befristet auf 1/2 Jahr, Unbefristung möglich (Dauerstelle) Über uns: Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Krabbelnest Steyrermühl ist eine Bildungseinrichtung mit derzeit 5 Krabbelgruppen. Derzeit ist jede Krabbelgruppe mit 3 Personen besetzt. Aufgabenbeschreibung: Ihre Aufgabe ist die Führung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik, die Abwicklung von administrativen Tätigkeiten, sowie Zusammenarbeit mit dem Team, den Eltern, dem Rechtsträger und anderen Bildungseinrichtungen. Neben der Leitertätigkeit ist ein Einsatz als zweite pädagogische Fachkraft in der Krabbelgruppe, mit Kinderdienst, vorgesehen. Erwünschte Fähigkeiten und Kenntnisse: * Leitungs- und Führungskompetenz * Team- und Kommunikationsfähigkeit * Selbstständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und organisatorische Fähigkeiten * Kenntnisse in Administration und EDV * Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer, pädagogischer Konzepte * Flexibilität und Offenheit * 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 5 Jahre) * Zertifikat eines Fortbildungsnachweises im Bereich Früherziehung * Bereitschaft zur Absolvierung eines Lehrganges für Führungskräfte in elementaren oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen * Bereitschaft zur Weiterbildung Besondere Aufnahmevoraussetzungen: Bewerber/innen müssen die Aufnahmeerfordernisse nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetzes (Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder gleichwertige Prüfung) sowie des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 erfüllen. Als fachliches Anstellungserfordernis für die Leitung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist der Nachweis einer mindestens zweijährigen Praxis als pädagogische Fachkraft in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, zumindest in der o.a. Organisationsform (§ 6 Oö. KBBG), gemäß § 5 Oö. KBB-DG zu erbringen. Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen entsprechen. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst oder den Zivildienst abgeleistet haben. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 unter Beiziehung des Personalbeirates. Ihre Bewerbungen (inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen und Foto) richten sie bitte bis einschließlich 11. Jänner 2026 an die Amtsleitung der Stadtgemeinde Laakirchen, z.Hd. Mag. Joachim Wintner, Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen bzw. per E-Mail an oder Online-Bewerbung auf http://www.laakirchen.at/bewerbung Der Bürgermeister: Ing. Fritz Feichtinger Das Mindestentgelt für die Stelle als Leitung und Kindergartenpädagog_in in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung beträgt 3.786,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.