Stadtgemeinde Amstetten Amstetten ist Zentralort des westlichen Mostviertels und eine der bedeutendsten Städte Niederösterreichs. Die in der Stadtverwaltung tätigen Bediensteten arbeiten täglich engagiert daran, für die Bevölkerung bürger- und serviceorientiert Leistungen zu erbringen. Die Stadtgemeinde Amstetten sucht im Bereich der Regionalmusikschule Amstetten 1 Musikschullehrer_in für das Unterrichtsfach "Harfe" 10,2 Wochenstunden / Teilzeitbeschäftigung Aufgabenschwerpunkte: * Aufbau und Betreuung einer Harfenklasse (Hauptfachunterricht), Ensemble-Unterricht (Ergänzungsfach) * Unterricht der Schüler/innen basierend auf den KOMU-Lehrplan und die Prüfungsordnung des Musikschulmanagement NÖ * Teilnahme an Schulkonzerten, Konferenzen, Fachgruppentreffen, Fortbildungen * Prüfungs- und Wettbewerbsvorbereitungen Allgemeine Voraussetzungen: * Sie sind österreichischer Staatsbürger oder haben einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt * Sie sind gesundheitlich geeignet Was Sie mitbringen: * Als fachliche Voraussetzung o abgeschlossenes Studium IGP und/oder Konzertfach - entsprechend der Entlohnungsstufen mk3 oder mk2 o Unterrichtserfahrung * Als persönliche Voraussetzung o Teamfähigkeit o Pädagogische Kompetenz o Kommunikativer Umgang mit Schüler/innen, Eltern und Kolleg/innen o Unterricht ggf. auch an Nebenstandorten (PKW erforderlich) Was wir bieten: * Einen befristeten Dienstvertrag als Karenzvertretung und Entlohnung nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindebedienstetengesetzes 2025 in der jeweils gültigen Fassung. * Dienstbeginn ab Februar 2026 Wir freuen uns: Auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf), die Sie bis spätestens 23. Dezember 2025 im Rahmen einer Personalvorauswahl durch das AMS Amstetten unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an folgenden Kontakt richten: AMS Amstetten, zH. Herrn Mag. Philip Freihammer, Anfragen richten Sie bitte an Herrn Musikschuldirektor Mag. Markus Baumann Tel: 07472/601-6320 oder an Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.